Verehrte Kundin, verehrter Kunde,
damit Sie auch im Schadensfall professionell abgesichert sind, haben wir ein umfassendes Versicherungspaket bei einer namhaften Versicherung exklusiv für Sie geschnürt. Dieses erhalten Sie bei Anmietung eines Imbissfahrzeugs zu einem konkurrenzlosen Preis-Leistungsverhältnis.
In der Vollkasko besteht Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
● Brand oder Explosion
● Entwendung (insbes. Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub)
● Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
● Schäden durch an Berghängen abgehende Schneelawinen (keine Dachlawinen) sowie Gesteins- und Schlammlawinen (Muren)
● Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Folgeschäden an angeschlossenen Aggregaten z. B. Lichtmaschine sind bis 3.000 Euro versichert.)
● Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung des Fahrzeugschlüssels anlässlich eines Einbruchdiebstahls (nicht aus dem Fahrzeug)
Die Vollkasko schützt Ihr Fahrzeug darüber hinaus gegen Schäden durch selbst verschuldete Unfälle oder durch mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde und gegen Schäden durch Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre. Grundsätzlich wird bei Zerstörung oder Verlust (Totalschaden) Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein Fahrzeug desselben Typs.
Im Falle der Beschädigung Ihres Fahrzeugs (Reparaturschaden) ersetzen wir Ihnen sowohl die Kosten für die Wiederherstellung, als auch anfallende Nebenkosten (z.B. durch erforderlichen Ersatzteilversand etc.).
Versicherungsschutz trotz grober Fahrlässigkeit: Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Dieses gilt nicht, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind oder das Fahrzeug entwendet wird. In diesen Fällen wird die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt.
Selbstbeteiligung im Schadensfall: 2500,00 €